Herbert Nuhn - EU Richtlinien

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Das Unternehmen Herbert Nuhn. Ihr Kälte-Klima Fachbetrieb für mobile Kälte.

EU Richtlinien

Lebensmittelrecht in der europäischen Gemeinschaft und ihre Auswirkungen auf den Transport

EU-Verordnung (EG) 178/2002 Basisverordnung - Lückenlose Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Zum 1. Januar 2005 treten wesentliche Teile der EU-Verordnung 178/2002 in Kraft. Sie haben weitreichende Folgen für alle Unternehmen, die Lebensmittel und Futtermittel herstellen und vertreiben. Die Verordnung verpflichtet alle Beteiligten in der Lebensmittelkette die lückenlose Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte jederzeit zu gewährleisten und Verfahren des Krisenmanagements einzurichten.

EU-Verordnung (EG) 852/2004 über LebensmittelhygieneTemperaturschreiber-Verordnung nach HAACP-Grundlagen
Die Reform des gemeinschaftlichen Hygienerechts ist abgeschlossen. Am 20. Mai 2004 sind drei neue Verordnungen in Kraft getreten, die ab 1. Januar 2006 zur Anwendung kommen. Dabei handelt es sich um folgende Rechtsnormen:

  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
  • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Lebensmittelvorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
  • Verordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Vorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs

Ziel war es das gemeinschaftliche Hygiene- und Veterinärsrecht zusammenzufassen. Gleichzeitig wurde durch Einbezug der Landwirtschaft der "Farm-to-Fork-Ansatz" unter Berücksichtigung der Grundsätze und Grundbegriffe der EU-Basis-Verordnung 178/2002 verwirklicht. Die neuen EU-Hygiene-Vorschriften werden als unmittelbar geltende Verordnungen erhebliche Auswirkungen auf das bestehende nationale Hygienerecht haben. Welche Auswirkungen das sind, hat der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) umfassend zusammengefasst.

EU-Tiefkühlverordnung (EG) Nr. 37/2005 zur Überwachung der Transportemperaturen
Die neue EU-Verordnung (EG) Nr. 37/2005 der Europäischen Kommission vom 12. Januar 2005 zur Überwachung der Temperaturen von tiefgefrorenen Lebensmitteln in Beförderungsmitteln sowie Einlagerungs- und Lagereinrichtungen ist seit 01. Januar 2006 anzuwenden.
Die Verordnung ersetzt die bisherige Tiefkühlrichtlinie 92/1/EWG vom 13. Januar 1992. Die Verordnung gilt u.a. für gewerbliche Tiefkühlhäuser, Tiefkühlspeditionen, Tiefkühlhäuser des Handels und der Industrie sowie zukünftig auch für die Deutsche Bahn. Nach Artikel 2, Absatz 3 sind sämtliche Temperaturaufzeichnungen zu datieren und abhängig von der Art der Mindesthaltbarkeit der tiefgefrorenen Lebensmittel mindestens ein Jahr oder gegebenenfalls länger aufzubewahren.
Daher müssen seit 01. Januar 2006 alle zur Temperaturüberwachung eingesetzten Messgeräte drei europäischen EN-Normen entsprechen.

  • EN 12830 (Temperaturregistriergeräte für den Transport, die Lagerung und die Verteilung von gekühlten, gefrorenen und tiefgefrorenen Lebensmitteln und Eiskrem - Prüfungen, Leistungen, Gebrauchstauglichkeit)
  • EN 13485 (Thermometer zur Messung der Luft- und Produkttemperatur für den Transport, die Lagerung und die Verteilung von gekühlten, gefrorenen, tiefgefrorenen Lebensmitteln und Eiskrem - Prüfungen, Leistungen, Gebrauchstauglichkeit)
  • EN 13486 (Temperaturregistriergeräte und Thermometer für den Transport, die Lagerung und die Verteilung von gekühlten, gefrorenen und tiefgefrorenen Lebensmitteln und Eiskrem - Prüfungen, Leistungen, Gebrauchstauglichkeit)